Allgemeine Geschäftsbedingungen

LemonPics GmbH - Stand: 2026

LemonPics GmbH

Fichtenstr. 30, 76829 Landau i. d. Pfalz

Deutschland

Geschäftsführer: Jonas Hogeback

Stand: 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der LemonPics GmbH, Fichtenstr. 30, 76829 Landau i. d. Pfalz, Deutschland, nachfolgend Auftragnehmer, gegenüber ihren Auftraggebern.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
  5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Medienproduktion, Filmproduktion, Fotografie, Design, Marketingdienstleistungen, digitale Dienstleistungen, Webentwicklung, Softwareleistungen, Beratung sowie damit zusammenhängende kreative und technische Leistungen.
  2. Art, Umfang, Termine, Deliverables, Formate, Korrekturrunden, Leistungsphasen sowie sonstige projektspezifische Details ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Reichweite, keine Leads, keine Conversion, keine Umsatzsteigerung und kein bestimmtes Ranking.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt oder der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt.
  3. Freigaben, Zustimmungen, Abnahmen, Änderungswünsche und sonstige Erklärungen per E-Mail gelten als rechtsverbindlich, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
  4. Ein Vertrag kann auch durch digitale Annahme über ein elektronisches Angebotssystem, Angebotsportal oder vergleichbare digitale Vertragsplattform des Auftragnehmers zustande kommen. Die digitale Bestätigung oder Annahme über ein solches System gilt als rechtsverbindliche Vertragserklärung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Materialien, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht und Datenschutz.
  3. Verzögerungen, Mehrkosten oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
  4. Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung, nachträglicher Inhaltslieferungen, unvollständiger Informationen oder wiederholter Abstimmungsänderungen wird gesondert vergütet.
  5. Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwendungen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Von dem Auftragnehmer zur Abnahme oder Prüfung überlassene Entwürfe, Konzepte, Texte, Layouts, Vorschauen oder Teststände gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist schriftlich Einwände, Änderungswünsche oder Mängel mitteilt.
  7. Sofern im Angebot oder Vertrag keine abweichende Frist geregelt ist, hat der Auftraggeber erforderliche Inhalte, Materialien, Daten, Zugangsdaten, Ansprechpartner und sonstige Mitwirkungsleistungen spätestens innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Vertragsschluss bereitzustellen.
  8. Erfolgt die Bereitstellung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Projektfristen, Produktionszeiten und vereinbarte Termine angemessen zu verschieben. Hierdurch entstehende Verzögerungen begründen keinen Verzug des Auftragnehmers.
  9. Entstehen durch verspätete Mitwirkung zusätzliche Aufwände, Terminverschiebungen, Umbuchungen, Produktionsausfälle oder erneute Abstimmungsprozesse, können diese gesondert berechnet werden.

§ 5 Leistungsumfang, Änderung von Anforderungen, Zusatzleistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach branchenüblichen Standards und nach dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Leistungsumfang.
  2. Änderungs-, Erweiterungs- oder Zusatzwünsche nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich, stellen jedoch kostenpflichtige Zusatzleistungen dar und werden gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
  3. Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung Dritte, freie Mitarbeiter, Subunternehmer sowie verbundene Unternehmen einsetzen.
  4. Leistungen im Bereich Design, Medienproduktion und kreative Gestaltung unterliegen einem künstlerischen Gestaltungsspielraum. Subjektive Geschmacksfragen, stilistische Präferenzen oder allgemeine Änderungswünsche ohne Abweichung von verbindlich vereinbarten Spezifikationen stellen keinen Mangel dar.
  5. Sofern durch Änderungswünsche der Projektplan, die Produktionslogik oder der Aufwand wesentlich verändert wird, kann der Auftragnehmer ein neues Angebot erstellen oder die Fortführung von einer schriftlichen Zusatzbeauftragung abhängig machen.

§ 6 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Technologien der künstlichen Intelligenz sowie automatisierte Systeme einzusetzen.
  2. Der Einsatz kann insbesondere Analyse, Konzeption, Text-, Bild- oder Videobearbeitung, Content Erstellung, Programmierung, Automatisierung, Qualitätssicherung und sonstige unterstützende Tätigkeiten umfassen.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass KI basierte Ergebnisse modellbedingt unvollständig, mehrdeutig, fehleranfällig oder nicht exklusiv sein können.
  4. Eine Garantie für absolute Einzigartigkeit, Schutzfähigkeit oder vollständige Rechtefreiheit KI generierter Bestandteile wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
  5. Der Auftraggeber erkennt den Einsatz solcher Technologien als vertragsgemäß an.

§ 7 Reisekosten und Spesen

  1. Für projektbedingte Reisen werden Fahrtkosten in Höhe von 1,00 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet.
  2. Zusätzlich anfallende Reise- und Nebenkosten, insbesondere Übernachtung, Parkgebühren, Maut, Transportkosten oder Tickets, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Reisezeiten können als Arbeitszeit berechnet werden, sofern dies im Angebot oder Vertrag vorgesehen ist.

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrechte

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) der vereinbarten Gesamtvergütung fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
  3. Der Restbetrag wird nach Abnahme, jedoch vor finaler Auslieferung fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
  4. Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht.
  6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung Leistungen zurückzuhalten, Leistungen auszusetzen, Projektarbeiten zu stoppen und Lieferfristen angemessen zu verlängern.
  8. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Vorschau-, Test- und Abnahmeversionen unverzüglich offline zu nehmen, Links zu deaktivieren und Zugänge zu sperren oder einzuschränken, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
  9. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  11. Verzögert sich der Projektbeginn aufgrund ausbleibender Anzahlungszahlung, verschieben sich vereinbarte Produktionszeiten, Termine, Drehtage oder Lieferfristen entsprechend.

§ 9 Abnahme

  1. Sofern eine Werkleistung vorliegt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
  2. Der Auftraggeber hat die bereitgestellte Leistung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen zu prüfen und wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der Prüfungsfrist keine wesentlichen Mängel rügt.
  4. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Auftraggeber die Leistung nutzt, veröffentlicht, weitergibt, wirtschaftlich verwertet oder in eigene Systeme integriert.
  5. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  6. Nach erfolgter Abnahme sind Änderungen oder Erweiterungen nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
  7. Ein wesentlicher Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung erheblich von den ausdrücklich schriftlich vereinbarten technischen oder inhaltlichen Spezifikationen abweicht.
  8. Keine Mängel im rechtlichen Sinne sind insbesondere subjektive Geschmacksfragen, gestalterische Präferenzen, branchenübliche technische Abweichungen, Plattformbedingte Komprimierungen, Darstellungsunterschiede auf verschiedenen Geräten oder marktübliche technische Veränderungen durch Drittplattformen.

§ 10 Abnahmeversion, Bereitstellung zur Ansicht

  1. Der Auftraggeber erhält vor finaler Auslieferung eine Abnahmeversion zur internen Prüfung und Abnahme.
  2. Abnahmeversionen dienen ausschließlich der Begutachtung des Leistungsumfangs und stellen keine finale Lieferung dar.
  3. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, wirtschaftliche Nutzung oder werbliche Verwendung von Abnahmeversionen ist untersagt.
  4. Ein Download, Export oder eine sonstige dauerhafte Speicherung von Arbeitsergebnissen vor vollständiger Zahlung ist untersagt, soweit dies technisch möglich ist.
  5. Bei Video-, Bild- oder Mediendateien erfolgt die Bereitstellung regelmäßig über Online-Vorschau oder Streaming. Der Auftragnehmer darf die Vorschau in reduzierter Auflösung oder Qualität bereitstellen.
  6. Bei Webseiten, Software oder digitalen Systemen erfolgt die Bereitstellung regelmäßig über eine Testumgebung oder einen Link.
  7. Die finale Auslieferung, Übergabe, Übertragung oder Freischaltung der finalen Version erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

§ 11 Nutzungsrechte, Rohmaterial, Projektdateien

  1. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte eingeräumt. Das bedeutet, der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang nutzen, der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, seine Rechte weiter zu nutzen, insbesondere für Referenzzwecke nach Maßgabe von § 16.
  3. Eine Bearbeitung, Veränderung oder Weiterverarbeitung der Arbeitsergebnisse bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.
  4. Rohdaten, Rohmaterial, Projektdateien, offene Dateien, Editierdateien, Entwürfe und interne Arbeitsunterlagen verbleiben beim Auftragnehmer und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
  5. Eine Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, typischerweise gegen gesonderte Vergütung und mit gesonderter Rechte Regelung.
  6. Eine Archivierung von Daten erfolgt freiwillig und ohne Haftung für Datenverlust, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Archivierungspflicht vereinbart ist.

§ 12 Technische Standards, Darstellung, Kompatibilität

  1. Leistungen werden nach branchenüblichen technischen Standards erbracht und im Angebot oder Vertrag näher beschrieben.
  2. Technische Darstellungen können je nach Wiedergabegerät, Software, Browser, Betriebssystem, Plattform oder System variieren.
  3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Veränderungen durch Drittplattformen oder externe Systeme, insbesondere durch Komprimierung, Transkodierung, Updates oder Richtlinienänderungen.
  4. Sofern konkrete technische Spezifikationen zwingend einzuhalten sind, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

§ 13 Plattformen, Accounts, Drittanbieter, Werbesysteme

  1. Soweit Leistungen im Zusammenhang mit Drittplattformen, Werbesystemen, Social-Media-Plattformen, Marktplätzen, Hosting Providern, Zahlungsdiensten, Tracking Tools oder sonstigen Drittanbietern erbracht werden, gilt ergänzend Folgendes.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Einschränkungen, Löschungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformen oder Drittanbietern, insbesondere Account Sperren, Werbekonto Sperren, Ablehnungen von Anzeigen, Richtlinienverstöße, Policy Änderungen, Algorithmus Änderungen, Reichweitenverluste, Datenabweichungen, Tracking Unterschiede oder technische Ausfälle.
  3. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg auf Drittplattformen. Das wirtschaftliche und unternehmerische Risiko der Plattformnutzung trägt der Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Zugänge und Berechtigungen bereitzustellen und die Plattformbedingungen einzuhalten. Kosten und Budgets der Drittanbieter trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.

§ 14 Websites, Hosting, Software, Wartung, Verfügbarkeit

  1. Soweit der Auftragnehmer Webseiten, Software oder digitale Systeme erstellt oder betreut, schuldet er die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Funktionalität.
  2. Eine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit, fehlerfreie Funktion in allen Umgebungen oder eine bestimmte Performance wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Service Level vereinbart.
  3. Sicherheitslücken und technische Einschränkungen können nie vollständig ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer schuldet keine absolute IT Sicherheit.
  4. Wartung, Updates, Backups, Monitoring, Support Zeiten sowie Sicherheitsmaßnahmen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Wartungs- oder Servicepaket vereinbart wurden.
  5. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Konformität seiner Inhalte verantwortlich, insbesondere Impressum, Datenschutz, Cookie Banner, Bildrechte, Texte, Marken, Wettbewerbsrecht und Branchenvorgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Rechtsprüfung als Leistung vereinbart ist.

§ 15 Datensicherung, Datenverlust, Wiederherstellung

  1. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner Inhalte, Zugangsdaten und Datenbestände, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, Datenbeschädigung oder Wiederherstellungskosten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
  3. Soweit Backups oder Wiederherstellungen beauftragt sind, richten sich Umfang und Häufigkeit ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung.

§ 16 Referenznennung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen, Arbeitsergebnisse oder Auszüge daraus zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf Webseiten, in Präsentationen, auf Social-Media und in Pitch-Unterlagen.
  2. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung nur vor Projektabschluss schriftlich widersprechen, sofern nicht im Angebot oder Vertrag abweichend geregelt.
  3. Die Referenznutzung kann insbesondere Logos, Markennamen, Screenshots, Video-Stillframes, Auszüge aus Projekten, Designbeispiele oder Case Studies umfassen.
  4. Eine Nutzung vertraulicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen oder interner Unternehmensdaten erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.
  5. Referenzdarstellungen dürfen auch vor öffentlichem Livegang eines Projekts im Rahmen interner Präsentationen, Angebotsunterlagen oder Pitch Decks des Auftragnehmers verwendet werden, sofern keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.

§ 17 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für wirtschaftlichen Erfolg, Marketingwirkung, Reichweite, Conversion, Umsatzsteigerung oder sonstige geschäftliche Ergebnisse, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
  5. Gewährleistungsansprüche bestehen nur für wesentliche Mängel. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Rechte bestehen erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung.

§ 18 Kündigung, Stornierung, Projektabbruch

  1. Eine einseitige Kündigung durch den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung kann gegen Zahlung eines Ausfallhonorars erfolgen.
  3. Wird ein Projekt nach Vertragsschluss abgebrochen, sind mindestens fünfzig Prozent (50 %) der vereinbarten Gesamtvergütung zu zahlen, sofern noch keine weitergehenden Leistungen erbracht wurden.
  4. Wurden bereits Leistungen erbracht, Termine reserviert oder Vorleistungen veranlasst, sind diese vollständig zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Das Recht des Auftragnehmers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen des Auftraggebers, dauerhaft ausbleibender Mitwirkung, Zahlungsverzug oder rechtlichen Risiken durch bereitgestellte Inhalte.
  6. Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt und dadurch die Durchführung des Projekts erheblich verzögert oder unmöglich macht. In diesem Fall gilt das Projekt als vom Auftraggeber abgebrochen. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Produktionszeiten, gebuchte Termine sowie angefallene Aufwendungen sind vollständig zu vergüten. Weitergehende Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 19 Freistellung

  1. Stellt der Auftraggeber Inhalte, Materialien oder Vorgaben bereit, sichert er zu, dass er hierfür die erforderlichen Rechte besitzt.
  2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte oder Vorgaben entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 20 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

§ 21 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle zentraler Infrastruktur oder Arbeitskämpfe, berechtigen die betroffene Partei, Leistungspflichten für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit auszusetzen.
  2. Wird die Durchführung des Vertrags auf absehbare Zeit unmöglich, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind auszugleichen.

§ 22 Einsatz verbundener Unternehmen, Leistungserbringung im Konzern

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften der LemonPics GmbH sowie durch verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften der J.C.H. Capital Holding GmbH erbringen zu lassen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge ganz oder teilweise im Namen oder für Rechnung solcher verbundenen Unternehmen abzuschließen. In diesem Fall wird das jeweils ausführende Unternehmen Vertragspartner des Auftraggebers, sofern dies im Angebot oder Vertrag transparent ausgewiesen ist.

§ 23 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform im Sinne von § 126b BGB, insbesondere per E Mail oder über digitale Kommunikationssysteme, sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen melde dich gerne unter legal@lemonpics.de.