Allgemeine Geschäftsbedingungen

J.C.H. Capital Holding GmbH – Gültig ab 01. Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen von J.C.H. Capital Holding GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Leistung vorbehaltlos erbringt. Eine Anerkennung abweichender Bedingungen bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen, Mitteilungen und Anzeigen des Auftraggebers (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen) müssen mindestens in Textform erfolgen, um wirksam zu sein.

(6) Gesetzliche Vorschriften finden ergänzend Anwendung, soweit sie durch diese AGB weder abgeändert noch ausgeschlossen werden.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge anzupassen. Über Änderungen wird der Auftraggeber in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Änderungen gelten nicht für bereits bestehende Vertragsverhältnisse.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem individuell mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag sowie aus diesen AGB. Er umfasst insbesondere die Konzeption, Produktion und Bereitstellung audiovisueller Inhalte, Marketingdienstleistungen, Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls Hosting-, Kampagnen- oder Supportleistungen.

§ 3 Vertragsschluss / Vertragssprache / Speicherung

(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die Vertragsunterlagen für eigene Zwecke zu sichern.

§ 4 Lieferfristen / Lieferverzug

(1) Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Wird die Leistungserbringung durch Umstände höherer Gewalt oder sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse verzögert (z. B. Stromausfall, Krankheit, Streik, behördliche Maßnahmen), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(3) Sofern die Leistung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht möglich ist, kann der Auftragnehmer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.

(4) Das Recht des Auftraggebers, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

(5) Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und deren Auswirkungen durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Anordnungen, Ausfälle öffentlicher Infrastrukturen, erhebliche Störungen von Internet‑ oder Cloud‑Diensten, Sperrungen/Policy‑Änderungen von Drittplattformen (z. B. Social‑Media‑Plattformen) sowie Ausfälle oder Einschränkungen der Funktionsfähigkeit von Meta‑, Google‑ oder sonstigen Drittplattformen sowie Ausfälle von Zulieferern oder Subunternehmern ohne Verschulden.

(6) Während der Dauer und im Umfang der höheren Gewalt ruhen die Leistungspflichten der Parteien. Etwaige Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

§ 5 Vertragsdauer / Kündigung

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der individuell vereinbarten Frist ordentlich kündigen.

(2) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Ist keine Frist vereinbart, kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Verzögerungen, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern die Leistungsfrist entsprechend.

(3) Entstehen dem Auftragnehmer dadurch Mehraufwände, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren zu verlangen.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse zu erbringen.

(5) Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(7) Auslagen, Reise‑ und Übernachtungskosten, Spesen sowie notwendige Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Moderations‑/Schauspielhonorare, Location‑Mieten) werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Nachweis zusätzlich vergütet.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke, Konzepte, Videos, Fotos, Skripte und sonstigen Materialien unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der beauftragten Inhalte für eigene Unternehmenszwecke im vereinbarten Umfang (z. B. auf Websites, Social‑Media‑Kanälen oder in Werbekampagnen); die Rechteeinräumung erfolgt aufschiebend bedingt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Veröffentlichung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Das Eigentum an sämtlichen Rohdaten (z. B. Originalvideodateien, Projektdateien, Footage) verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Auftragnehmer darf Namen, Logos und Projektausschnitte des Auftraggebers als Referenz auf eigenen Webseiten, Social‑Media‑Kanälen und in Präsentationen nutzen.

(6) Eine Überlassung von Rohdaten oder offenen Projektdateien erfolgt – sofern nicht gesondert vereinbart – nicht und bedarf einer zusätzlichen, gesondert zu vergütenden Vereinbarung.

(7) Umfang, räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt das Eigentum an gelieferten Waren, Datenträgern oder Materialien beim Auftragnehmer.

§ 10 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

(3) Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(4) Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen von § 11.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Verjährung

(1) Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Leistung.

(2) Für Vorsatz, Arglist, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 13 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers unter lemonpics.de/datenschutz.

§ 14 Exklusivität bei Betreuung von Werbekonten

(1) Während der Vertragslaufzeit gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer exklusiven Zugriff auf sämtliche im Rahmen der Beauftragung genutzten Werbekonten (z. B. Meta oder Google).

(2) Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine weiteren Agenturen oder Dritte in diese Konten einladen oder ihnen Zugriff gewähren.

(3) Ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung und zieht eine Vertragsstrafe von 5.000 € pro Verstoß nach sich. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von J.C.H. Capital Holding GmbH.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 16 Abnahme / Abnahmefiktion

(1) Sofern die Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt, erfolgt nach Mitteilung der Fertigstellung die Abnahme. Der Auftraggeber prüft die Leistungen unverzüglich und erklärt die Abnahme binnen 7 Werktagen oder rügt innerhalb dieser Frist konkret beschriebene Mängel.

(2) Bleibt die Abnahmeerklärung aus, obwohl der Auftragnehmer zur Abnahme aufgefordert hat, gilt die Leistung mit Ablauf von 7 Werktagen nach Zugang der Aufforderung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) Geringfügige, die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigende Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

§ 17 Leistungsänderungen / Change Requests / Korrekturschleifen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag und dem ggf. dokumentierten Briefing. Änderungen, Ergänzungen oder zusätzliche Anforderungen nach Vertragsschluss gelten als Change Request und sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(2) Anzahl und Umfang der Korrekturschleifen werden projektspezifisch im Vertrag vereinbart. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, sind angemessene Korrekturen zur Erreichung des vertraglich geschuldeten Leistungsbilds enthalten; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand abgerechnet.

(3) Verzögerungen infolge nachträglicher Änderungswünsche verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; Mehraufwände trägt der Auftraggeber.

§ 18 Fremdleistungen / Unterauftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen. Hierdurch werden die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber nicht berührt.

(2) Notwendige Fremdleistungen (z. B. Lizenzen, Sprecher, Darsteller, Locations, Requisiten) kann der Auftragnehmer im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftragnehmer darf hierfür in Vorleistung treten und rechnet die Aufwendungen nach Nachweis an den Auftraggeber weiter.

(3) Ergibt sich eine kostenrelevante Abweichung gegenüber dem Angebot, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Beauftragung und holt dessen Zustimmung ein. In dringenden Fällen zur Einhaltung kritischer Meilensteine darf der Auftragnehmer in angemessenem Umfang beauftragen und informiert den Auftraggeber unverzüglich.

§ 19 Kampagnen- und Plattformleistungen (Zusammenfassung/Verweis)

Für Leistungen im Bereich Werbung, Kampagnen und Performance‑Marketing gelten die Haftungs‑ und Risikoregelungen des § 24. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Erforderliche Zugänge und Accounts stellt der Auftraggeber gemäß § 6 bereit.

§ 20 Rechte Dritter / Freistellung

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Marken, Vorlagen, Musik, Bild‑/Videomaterial) frei von Rechten Dritter sind oder erforderliche Rechte/Lizenzen vorliegen.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtsverletzenden Nutzung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

§ 21 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten/behördlicher Anordnungen offenzulegen sind.

§ 22 Datensicherung / Backup-Verantwortung

(1) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Systeme und Daten in eigener Verantwortung zuständig und hat vor und nach Arbeiten an seinen Systemen angemessene Backups zu erstellen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit diese durch unterlassene Datensicherung des Auftraggebers mitverursacht wurden und eine ordnungsgemäße Sicherung die Verluste verhindert hätte.

§ 23 Haftungsbeschränkung für Werbe- und Kampagnenleistungen

(1) Ergänzend zu § 11 schuldet der Auftragnehmer bei Werbe‑, Kampagnen‑ und Performance‑Marketing‑Leistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Kennzahlen (KPIs) sind Zielgrößen und stellen keine Garantien dar.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für Ergebnisseinbußen oder Schäden, die auf Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückgehen, insbesondere: Plattform‑ bzw. Algorithmus‑/Policy‑Änderungen, Ablehnungen von Anzeigen, Einschränkungen oder Sperrungen von Konten, Inventar‑/Auktionsschwankungen, Ausfälle oder Einschränkungen der Funktionsfähigkeit von Drittplattformen (z. B. Meta, Google), Tracking‑/Attributionsabweichungen (u. a. durch Ad‑Blocker, ITP, Browser‑/OS‑Restriktionen, Consent‑Vorgaben), fehlerhafte oder verspätete Datenbereitstellung, Störungen bei Dritt‑Anbietern (CDNs, Tag‑Manager, Analytics‑ oder Ad‑Server).

(3) Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der Werbeinhalte, Aussagen und Claims verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung. § 20 (Freistellung) findet Anwendung.

(4) Budgetierung und Zahlungen an Plattformen verantwortet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – der Auftraggeber. Übliche plattformspezifische Budget‑Toleranzen und tages-/kampagnenbedingte Aussteuerungen stellen keine Pflichtverletzung dar. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Budget‑Abrechnungen oder Zahlungsabwicklungen der Plattformen zu prüfen oder zu überwachen.

(5) Soweit Tracking‑/Analytics‑Implementierungen Teil der Leistung sind, wird keine Gewähr für vollständige Datenerfassung oder Übereinstimmung mit Dritt‑ oder Plattformkennzahlen übernommen. Mess‑ und Attributionsabweichungen gelten nicht als Mangel, sofern die Implementierung fachgerecht erfolgt ist.

(6) Unberührt bleiben zwingende Haftungstatbestände sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; im Übrigen gilt § 11.

Fragen zu unseren AGB?

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Verträgen stehen wir gerne unter legal@lemonpics.de zur Verfügung.